Thema des Monats

Müssen Arbeitgeber hitzefrei geben?
Wann ist heiß eigentlich zu heiß? Bei welcher Temperatur muss ich als Unternehmer reagieren, Arbeiten verschieben oder sogar arbeitsfrei geben? Einen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es in Deutschland tatsächlich nicht und es gibt auch keine definierten Grenzwerte, wann Arbeit aufgrund von Hitze nicht mehr möglich ist. Dennoch ist ein Arbeitgeber natürlich auch hier grundsätzlich verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine gute Grundlage für den eigenen Hitzeschutzplan bildet die Technische Regel für Arbeitsstätten A3.5, in der es um Grenzwerte hinsichtlich der Raum- und Lufttemperatur geht. Auch die Einstufungen des Deutschen Wetterdienstes und dessen Hitzewarnungen sind eine handhabbare Basis. Wer Hilfe dazu sucht, findet sie außerdem natürlich bei seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit – zum Beispiel bei uns.

 

 

 

Macht der Papierkrieg Sie fertig?

Ihre nächste Zertifizierung steht ins Haus. Wichtige Formulare füllen ganze Aktenordner. Gleichzeitig erwartet die Berufsgenossenschaft eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits-Schulung. Die Strukturentwicklung Ihres Betriebs bleibt schon wieder auf der Strecke. Selbst wenn Sie das Arbeitstempo steigern, immer wieder läuft die Zeit davon ...

Betriebe im Agrarbereich oder im Groß- und Einzelhandel leiden unter der dramatisch zunehmenden Bürokratie. Dabei macht der Mangel an Fachpersonal ihre Lage nicht besser.

Volle Kraft ins Kerngeschäft.

Worauf warten Sie noch? Delegieren Sie den Papierkrieg an erfahrene Profis, die individuell beraten. Unsere speziell geschulten Fachkräfte für GlobalG.A.P.- und MPS-Zertifizierungen, Arbeitssicherheit und Strategieentwicklung entlasten Sie gerne. Als Mehrwert sind Sie gesetzlich abgesichert. So entstehen Freiräume für Ihr lukratives Kerngeschäft – oder dringend benötigte Verschnaufpausen.

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