Thema des Monats: Umgang mit Cannabis
Nach der Legalisierung von Cannabis ist es für Betriebsinhaber jetzt dringend geboten, Umgangsregeln für Cannabis im Betrieb festzulegen und den Mitarbeitern mitzuteilen. Der Arbeitgeber ist hier im Rahmen der Fürsorgepflicht für die Unfallverhütung verantwortlich. Darauf weist auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin und rät dazu, sich für "Null Alkohol und Null Cannabis bei der Arbeit" auszusprechen. Sie verweist dabei auf die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention".
Wir raten ebenfalls dazu, einen (mehrsprachigen) Aushang zu formulieren und in Mitarbeiter-Runden zusätzlich mündlich auf die Regeln hinzuweisen. Gerne unterstützt unsere Abteilung Arbeitssicherheit Sie hierzu mit weiteren Informationen und Vorlagen.
Macht der Papierkrieg Sie fertig?
Ihre nächste Zertifizierung steht ins Haus. Wichtige Formulare füllen ganze Aktenordner. Gleichzeitig erwartet die Berufsgenossenschaft eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits-Schulung. Die Strukturentwicklung Ihres Betriebs bleibt schon wieder auf der Strecke. Selbst wenn Sie das Arbeitstempo steigern, immer wieder läuft die Zeit davon ...
Betriebe im Agrarbereich oder im Groß- und Einzelhandel leiden unter der dramatisch zunehmenden Bürokratie. Dabei macht der Mangel an Fachpersonal ihre Lage nicht besser.
Volle Kraft ins Kerngeschäft.
Worauf warten Sie noch? Delegieren Sie den Papierkrieg an erfahrene Profis, die individuell beraten. Unsere speziell geschulten Fachkräfte für GlobalG.A.P.- und MPS-Zertifizierungen, Arbeitssicherheit und Strategieentwicklung entlasten Sie gerne. Als Mehrwert sind Sie gesetzlich abgesichert. So entstehen Freiräume für Ihr lukratives Kerngeschäft – oder dringend benötigte Verschnaufpausen.